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27.02. - 06.03.2026:Anmeldung ab 15. November: Skifreizeit im Paznauntal

Vom 27. Februar bis zum 6. März 2026 bieten wir wieder eine Skifreizeit im Paznauntal an. Wir wohnen in der schönen Faultierfarm in Kappl und können das gesamte Skigebiet bis Ischgl nutzen. Für Anfänger bieten wir ein eigenes Skiguiding an. Anmeldung ab dem 15. November.
Schnee
Datum:
11. Sept. 2025
Von:
Christian Jasper

Wintersport & Gemeinschaft

Skifreizeit

Vom 27. Februar bis zum 6. März 2026 bieten wir wieder eine Skifreizeit im Paznauntal an. Wir wohnen in der schönen Faultierfarm in Kappl, wo wir uns selbst verpflegen, und können das gesamte Skigebiet bis Ischgl nutzen.

Mit dem Silvretta-Skipass stehen uns die Skigebiete direkt in Kappl oder in Ischgl an, von wo aus man bis in die Schweiz fahren kann. Außerdem ist das Gebiet für viel Après-Ski bekannt. Untergebracht sind wir in einem gemütlichen Haus am Ortsrand von Kappl, das Platz für rund 30 Personen bietet und wo wir uns selbst verpflegen. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 30 Jahren.

Wir starten die Tage gemeinsam mit einem kurzen Morgengebet und leckerem Frühstück. Anschließend bilden wir je nach Lust und Können kleinere Gruppen und verbringen den Tag im Schnee. Wer mag, trifft sich mittags zur gemeinsamen Pause auf einer Hütte. Nach einem sportlichen Tag auf der Skipiste bietet das Paznauntal reichlich Gelegenheit zum Après-Ski, bevor wir gemeinsam kochen und zu Abend essen. Wer dann immer noch nicht müde ist, kann noch einmal losziehen...

Kosten:

  • unschlagbare 600,- Euro für Studenten/Azubis usw.
  • 750 Euro für Menschen mit eigenem Einkommen inklusive An- und Abreise, Unterkunft, Skipass, Verpflegung.

 

Dieses Jahr neu: Die Fahrt findet als Kooperation zwischen dem BDKJ Bonn und Oberberg statt. Teilnehmer aus dem Oberbergischen Kreis sind also ebenfalls besonders willkommen!

Winterfreizeit: Infos und Anmeldemodalitäten im Überblick

Winterfreizeit im Überblick

Skifreizeit
  • Winterfreizeit in Kappl/Paznauntal in Österreich vom 27. Februar bis 6. März 2026, um wahlweise Ski oder Snowboard zu fahren
  • Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 30 Jahren.
  • Übernachtung in einem Selbstversorgerhaus mit Gruppenzimmern, wo wir uns mit Frühstück und Abendessen selbst verpflegen. Mittags gibt es Gelegenheit für einen Snack auf einer Berghütte.
  • An- und Abreise mit der Deutschen Bahn
  • Skipass für 6 Tage für Kappl und Ischgl
  • Für Skianfänger bieten wir in den ersten Tagen die nötige Begleitung an und zeigen Euch die ersten Schwünge. Wer lieber einen professionellen Skikurs buchen will, kann das vor Ort auf eigene Kosten machen. Snowboarder organisieren sich selbst.
  • Ski, Schuhe, Stöcke und Helm können im Zug mitgenommen oder vor Ort mit Gruppenrabatt ausgeliehen werden (Infos beim Vortreffen)
  • Nach dem Skitag gibt es reichlich Gelegenheit zum Après-Ski, gelgentlich geistliche Impulse, Gottesdienste unter freiem Himmel und alles in guter Gemeinschaft.

Veranstalterin ist die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn). 
Die Gruppe wird geistlich begleitet von Stadtjugendseelsorger Kaplan Dr. Christian Jasper.

 

Treffpunkt: Freitag, 27. Februar 2026, gegen 6 Uhr am Bahnhof Siegburg/Bonn

Rückkehr: Freitag, 6. März 2026, gegen 22 Uhr

Vortreffen: Sonntag, 1. Februar 2026, 16.00 Uhr im EKKO. Das ist zugleich der Anmeldeschluss.

 

Anmeldung ab dem 15. November hier über die Homepage. Die Zahl der Plätze ist begrenzt.

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Kostenbeitrag:

Schüler/Studenten/Azubis usw.  600,- Euro

Selbstverdiener                           750,- Euro

An den finanziellen Möglichkeiten sollte die Teilnahme nicht scheitern. Sprich ggf. vertrauensvoll Stadtjugendseelsorger Christian Jasper an, um eine individuelle Lösung zu vereinbaren.

 

Im Reisepreis enthalten:

  • An- und Abreise mit der Deutschen Bahn
  • Übernachtung in Mehrbettzimmern im Gruppenhaus
  • 6 Tage Skipass für das gesamte Paznauntal
  • Skiguiding je nach Vorkenntnissen
  • Vollverpflegung bei Selbstversorgung (mittags Lunchpakete)
  • Nicht enthalten: Getränke, persönlicher Verzehr auf Berghütten

 

Nach der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 100 Euro zu leisten. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn ich die Anzahlung überwiesen habe. Den Restbetrag überweise ich bis zum 31. Januar 2026 auf das Konto des BDKJ Bonn.

 

Vor Reisebeginn kann ich gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigungspauschale in Höhe von 100 Euro jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehender Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht nur, soweit dem Veranstalter wesentlich höhere Aufwendungen erspart bleiben. Dieser Nachweis bleibt mir vorbehalten. Wir empfehlen, gegebenenfalls eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Eine Haftung der KJA Bonn gGmbH und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Teilnehmer entstehen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen einer für die Veranstalterin handelnden Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Gesundheit

Ich werde nur frei von ansteckenden Krankheiten an der Fahrt teilnehmen und bringe die nötigen gesundheitlichen Voraussetzungen für eine mehrtätige Bergwanderung mit. Außerdem werde ich vor Reiseantritt - sofern nicht bereits vorhanden - eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Auf sonstige Krankheiten und andere Besonderheiten (etwa Allergien usw.) werde ich vor der Abreise hinweisen. Sollte ich die Reise krankheits- oder verletzungsbedingt oder mangels hinreichender Kondition abbrechen müssen, so trage ich daraus entstehenden Kosten selbst.

Bildrechte und Datenschutz

Handyaufnahmen

Während der Fahrt dürfen Fotos von mir aufgenommen werden. Diese Fotos dürfen anschließend allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Auch mit der Veröffentlichung von ausgewählten Bildern im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalterin einschließlich ihrer sozialen Medien bin ich einverstanden.

 

Informationen zum Datenschutz:

Die Veranstalterin speichert personenbezogene Daten (Namen, Kontaktdaten usw.) aus dieser Anmeldung in seinem Computersystem. Dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Ferienfreizeit erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten können an staatliche oder kirchliche Stellen weitergegeben werden, soweit dies erforderlich ist, um Zuschüsse für die Maßnahme zu erhalten. Gesundheitsdaten des Teilnehmers werden verarbeitet, um im Notfall eine angemessene Versorgung zu ermöglichen. Ohne die Verarbeitung dieser Daten ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist drei bis fünf Jahre.

Außerdem können unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer Fotos von diesen angefertigt und veröffentlicht werden. Dazu werden die Daten auch an soziale Medien wie Facebook oder Instagram weitergegeben und dort zum Teil im Ausland verarbeitet. Dies ist erforderlich, um den Erziehungsberechtigten eine angemessene Information über die Veranstaltung sowie eine Öffentlichkeitsarbeit im üblichen Umfang zu ermöglichen. Das Interesse des Veranstalters an einer bildgestützten Öffentlichkeitsarbeit kann das Recht der Teilnehmer am eigenen Bild überwiegen, soweit insbesondere die Grenzen des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes eingehalten werden. Insoweit stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Im Übrigen erkläre ich hiermit mein Einverständnis in diese Form der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Auf Antrag werden Bilder, die mich oder mein Kind zeigen, unverzüglich gelöscht, soweit dies der Veranstalterin technisch möglich ist.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Veranstalterin.

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person beziehungsweise zu Ihrem Kind gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Bei Unstimmigkeiten können Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Die Anmeldung ist freigeschaltet ab dem 15. November 2025.

Bildergalerie: Skifreizeit 2025

Skifreizeit Kappl 2025
Datum:
21. März 2025
6 Bilder