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Prävention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Für Missbrauch darf kein Raum bleiben. Verdachtsfälle müssen aufgeklärt, Täter bestraft werden. Vertuschung darf es nicht mehr geben. Dafür tun wir alles, was in unserer Macht steht.
Prävention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs
Datum:
23. Apr. 2021
Von:
Christian Jasper

Das Wohl von Kindern und Jugendlichen steht an erster Stelle.

Pressekonferenz zur Unabhängigen Untersuchung im Erzbistum Köln

Das Wohl von Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbedürftigen steht für uns an erster Stelle. Sie brauchen Räume, wo sie geschützt aufwachsen können und wo ihre Rechte und ihre körperliche Integrität geschützt sind.

Umso schockierender ist Ausmaß sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen. Sie findet täglich, real und an ganz unterschiedlichen Orten statt. Auch im Erzbistum Köln sind im Zeitraum zwischen 1975 und 2018 mindestens 314 Personen von sexuellem Missbrauch durch pastorale Mitarbeiter betroffen gewesen - das hat zuletzt das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Gercke und Wollschläger aus dem Jahr 2021 ergeben. Nähere Informationen zu diesem Gutachten gibt es hier, insbesondere eine Zusammenfassung.

Bei der Aufarbeitung dieser Verbrechen sind Fehler gemacht worden. Oft stand nicht das Wohl der Betroffenen im Vordergrund, sondern der Schutz der Kirche als Institution. Das ist ein Skandal.

Schritte im Kampf gegen Missbrauch

Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Vieles haben wir als Kirche aber in der vergangenen Zeit auch gelernt und verbessert:

  • Alle kirchlichen Einrichtungen und Organisationen sind verpflichtet, ein Institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten und stetig weiterzuentwickeln, damit für Missbrauch kein Raum bleibt.
  • Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sind verpflichtet, regelmäßig im Abstand von mindestens fünf Jahren an einer Präventionsschulung teilzunehmen. Sie lernen dort, aufmerksam für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu sein und nicht wezusehen, sondern mutig einzuschreiten, wo immer es Hinweise auf Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbedürftige gibt.
  • Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
  • Es gibt strikte Vorgaben zur Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen und für die Abläufe im Falle eines Missbrauchsverdachts: Sobald Anhaltspunkte für den Verdacht einer Sexualstraftat nach dem deutschen Strafgesetzbuch vorliegen, müssen die Polizei und gegebenenfalls das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Pflicht zur Information der Strafverfolgungsbehörden entfällt nur dann ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Willen des Betroffenen bzw. seiner gesetzlichen Vertreter entspricht. In jedem Fall ist Anzeige zu erstatten, wenn weitere Gefährdungen zu befürchten sind oder weitere mutmaßliche Betroffeneein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten.
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Beschwerdewege und Ansprechpersonen

Du hast eine Grenzverletzung erlebt oder bist selbst von (sexualisierter) Gewalt betroffen? Du hast Hinweise auf einen solchen Fall wahrgenommen? Dann melde Dich!

Bei Zweifeln ist es oft gut, zunächst eine vertraute Person aus dem Umfeld der jeweiligen Einrichtung anzusprechen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am EKKO stehen Dir dafür gerne und selbstverständlich auf Wunsch auch vertraulich zur Verfügung. Etwaige Missverständnisse lassen sich so hoffentlich unkompliziert und schnell lösen.

Zögere aber auch nicht, Dich mit Deinen Beobachtungen oder Erlebnissen an Stadtjugendseelsorger Christian Jasper als Leiter des EKKO, an die Unabhängigen Beauftragten des Erzbistums Köln oder eine Beratungsstelle zu wenden.

Stadtjugendseelsorger

Dr. Christian Jasper

Stadtjugendseelsorger
Gerhard-von-Are-Str. 5
53111 Bonn
Unabhängige Ansprechpersonen für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln

Unabhängige Ansprechpersonen für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln

Marzellenstr. 32
50668 Köln

Der Erzbischof von Köln hat unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch beauftragt. Diese stehen für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist eine bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern. Es ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten.

Die Frauen und Männer am Hilfetelefon sind psychologisch und pädagogisch ausgebildet und haben langjährige berufliche Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Sie hören zu, beraten, geben Informationen und zeigen – wenn gewünscht – Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung vor Ort auf.

Jedes Gespräch bleibt vertraulich.