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Infonachmittag am 24. September:Firmkurs startet in der Bonner Innenstadt

Im Herbst 2023 startet am Bonner Münster ein neuer Firmkurs. Eingeladen sind vor allem Jugendliche aus dem Sendungsraum Innenstadt mit den Pfarreien St. Martin und St. Petrus, die zum Firmtermin im Mai 2024 16 Jahre alt sind. Am Sonntag, 24. September, 16 Uhr, laden wir zu einem Info-Nachmittag im EKKO Bonn ein.
Jugendliche wird gefirmt
Datum:
13. Sep. 2023
Von:
Christian Jasper

Firmkurs startet im Herbst 2023

Im Herbst 2023 startet am Bonner Münster ein neuer Firmkurs. Eingeladen sind vor allem Jugendliche aus dem Sendungsraum Innenstadt mit den Pfarreien St. Martin und St. Petrus. Wenn Du an dem Kurs teilnehmen möchtest, solltest Du zum Firmtermin im Mai 2024 mindestens 16 Jahre alt sein. Ausnahmen sind im Einzelfall nach Rücksprache mit Stadtjugendseelsorger Dr. Christian Jasper möglich.

Die Firmung findet statt am Pfingstmontag, 20. Mai, 18 Uhr im Bonner Münster.

Einladung zur Firmung

Firmkurs am Bonner Münster

„Alle malen schwarz, ich seh' die Zukunft pink.
Mach dein Ding, aber such' keinen Sinn.“

So singt Peter Fox in seinem Lied „Ich seh‘ die Zukunft pink“, das seit vielen Wochen in den Charts ist. Manche Leute leben heute nach diesem Motto: Mach einfach dein Ding und frag nicht weiter nach einem Sinn. Eine Zeitlang kann das gut gehen.

Oft aber kommen früher oder später Fragen: Gibt es nicht doch einen Sinn hinter allem? Woher kann ich die Kraft nehmen, immer wieder neu aufzustehen, um die Welt zu verändern? Und wo finde ich wahre Freunde, die diesen Weg mit mir gehen? Vielleicht hast Du manche dieser Fragen für Dich schon beantwortet. Vielleicht hast Du schon positive Erfahrungen im Glauben gemacht. Vielleicht hast Du aber auch noch ganze andere Fragen und große Zweifel an den Antworten der Kirche.

In jedem Fall lohnt es sich, darüber nachzudenken und mit anderen jungen Leuten ins Gespräch zu kommen. Eine Gelegenheit dazu ist die Firmvorbereitung. Schließlich soll die Firmung das Sakrament sein, wo Du selbst sehr bewusst über Deinen Glauben entscheidest.

Die nächste Firmung für die Gemeinden St. Martin und St. Petrus soll stattfinden im Frühsommer 2024 im Bonner Münster. Im Herbst beginnen wir mit der Vorbereitung.

Um alle weiteren Fragen zu klären, laden wir herzlich zu einem unverbindlichen Info-Nachmittag ein, der am Sonntag, 24. September, um 16 Uhr im EKKO am Bonner Münster stattfinden wird (Eingang Gerhard-von-Are-Str. 1, gegenüber vom Tuscolo).

Die Firmvorbereitung im Überblick

Firmtag Hersel 2023
  • Gruppentreffen sonntagnachmittags im EKKO Bonn, anschließend gemeinsame Feier der Jungen Messe im Bonner Münster
  • Firmwochenende in der Jugendherberge Mayen
  • Firmtag mit Firmbewerbern aus der ganzen Region mit Weihbischof Ansgar Puff am Samstag, 9. März 2024, in der Liebfrauenschule
  • optional: Nacht der Lichter am 18. November im Bonner Münster, Taizé-Fahrt in der Osterwoche, Teilnahme an der 72-Stunden-Aktion

 

Die Junge Messe findet jeden Sonntag um 18 Uhr im Bonner Münster statt. Du bist immer herzlich eingeladen! Anschließend Get-together im EKKO. Treffpunkt ist an den Sonntagen ohne Gruppentreffen um 17.50 Uhr am Haupteingang. Dann könnt ihr Euch als Gruppe einen guten Platz suchen.

 

Kosten: 70 Euro (für Transfer, Unterkunft und Verpflegung beim Firmwochenende) 
Bitte in bar passend mitbringen zum ersten Gruppentreffen. In keinem Fall soll die Teilnahme an der Firmvorbereitung am Geld scheitern. Bei finanziellen Engpässen wende Dich gerne vertraulich an Stadtjugendseelsorger Christian Jasper

 

Fragen: Wenn Du sonst Fragen hast, melde Dich gerne bei Stadtjugendseelsorger Kaplan Dr. Christian Jasper.

Anmeldung

Hiermit melde ich mich für die Firmvorbereitung 2023/2024 der Bonner Innenstadtgemeinden St. Martin und St. Petrus an.

Den Teilnehmerbeitrag in Höhe von 70 Euro (für Transfer, Unterkunft und Verpflegung beim Firmwochenende) werde ich in bar passend zum ersten Gruppentreffen mitbringen.

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Veranstalterin speichert personenbezogene Daten (Namen, Kontaktdaten usw.) aus dieser Anmeldung in seinem Computersystem. Dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Ferienfreizeit erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten können an staatliche oder kirchliche Stellen weitergegeben werden, soweit dies erforderlich ist, um Zuschüsse für die Maßnahme zu erhalten. Ohne die Verarbeitung dieser Daten ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist drei bis fünf Jahre.

Außerdem können unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer Fotos von diesen angefertigt, an die Teilnehmer weitergegeben und veröffentlicht werden. Dazu werden die Daten auch an soziale Medien wie Facebook oder Instagram weitergegeben und dort zum Teil im Ausland verarbeitet. Dies ist erforderlich, um den Erziehungsberechtigten eine angemessene Information über die Veranstaltung sowie eine Öffentlichkeitsarbeit im üblichen Umfang zu ermöglichen. Das Interesse des Veranstalters an einer bildgestützten Öffentlichkeitsarbeit kann das Recht der Teilnehmer am eigenen Bild überwiegen, soweit insbesondere die Grenzen des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes eingehalten werden. Insoweit stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Im Übrigen erkläre ich hiermit mein Einverständnis in diese Form der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Auf Antrag werden Bilder, die mich oder mein Kind zeigen, unverzüglich gelöscht, soweit dies der Veranstalterin technisch möglich ist.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Veranstalterin.

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person beziehungsweise zu Ihrem Kind gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Bei Unstimmigkeiten können Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.