Zahlungsmodalitäten
Die Reiseleistungen der Diözesanwallfahrt des Erzbistums Köln zum XXXVII. Weltjugendtag werden durch das Ferienwerk Köln – Kath. Jugendreise gGmbH verantwortet (Reiseveranstalter im reiserechtlichen Sinne). Die inhaltliche und pädagogische Gestaltung der Reise obliegt der Jugendseelsorge im Erzbistum Köln bzw. ergibt sie sich durch das Programm der gastgebenden Diözese bei den Tagen der Begegnung und durch das Programm des Weltjugendtages, das durch das WJT-Büro in Lissabon verantwortet wird. Das WJT-Paket wird vom Ferienwerk Köln nur vermittelt. Die Haftung für eingeschlossene Dienstleistungen im WJT-Paket trägt das WJT-Büro.
Die Gruppe der Stadtjugendseelsorge Bonn wird begleitet von Stadtjugendseelsorger Kaplan Dr. Christian Jasper.
Der Kostenbeitrag für die Fahrt zum Weltjugendtag beträgt:
- 829 Euro für Schüler, Studierende, Azubis
- 929 Euro für Vollverdiener
Am Geld soll die Teilnahme am Weltjugendtag möglichst nicht scheitern. Wir werden im Vorfeld der Fahrt versuchen, weitere Sponsorengelder einzuwerben, um die Kosten für den Einzelnen zu senken. In begründeten Einzelfällen ist auch ein weiterer Zuschuss möglich. Sprich dafür ggf. Stadtjugendseelsorger Christian Jasper an - selbstverständlich vertraulich.
Nach der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 100 Euro an die KJA Bonn zu leisten. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn sie mir von der Veranstalterin per E-Mail bestätigt wird und ich die Anzahlung überwiesen habe.
Den Restbetrag überweise ich bis zum 30. Juni 2023 auf das Konto der KJA Bonn gGmbH.
> Stornierungsbedingungen:
Vor Reisebeginn kann ich gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehender Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht nur, soweit dem Veranstalter wesentlich höhere Aufwendungen erspart bleiben. Dieser Nachweis bleibt mir vorbehalten. Andernfalls entstehen folgende Kosten:
- bei Storno vom 15.03. – 15.05.2023 pro Person 40 % des Gesamtbetrages
- bei Storno vom 16.05. – 30.06.2023 pro Person 70 % des Gesamtbetrages
- bei Storno ab 01.07.2023 pro Person 100% des Gesamtbetrages
Sollte eine gleichgeschlechtliche Ersatzperson gestellt werden, fallen bis zum 01.07.2023 keine Stornierungskosten an.
Wir empfehlen, gegebenenfalls eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.