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Freitag, 8. Mai 2026:30 Jugendliche bereiten sich auf die Firmung vor

Am Freitag, 8. Mai 2026, um 18 Uhr findet die nächste Firmung für die Pastorale Einheit Bonn-Mitte statt. Eingeladen sind alle Jugendlichen, die am Firmtermin mindestens 16 Jahre alt sind oder die 10. Klasse besuchen. Der Firmkurs zur Vorbereitung hat im Herbst mit rund 30 Jugendlichen begonnen und trifft sich nun regelmäßig sonntags im EKKO.
FFirmung 2024
Datum:
2. Okt. 2025
Von:
Christian Jasper

Firmvorbereitung in der Pastoralen Einheit Bonn-Mitte

Gruppenfoto mit Weihbischof Ansgar Puff

29 Jugendliche und junge Erwachsene haben am Freitag, 8. Mai, im Bonner Münster von Weihbischof Ansgar Puff das Sakrament der Firmung empfangen. Ein halbes Jahr lang haben sie sich intensiv auf diesen besonderen Moment vorbereitet. Traditionell fand die Firmvorbereitung für die Pastorale Einheit gemeinsam statt.

„Neue Leute kennenlernen, den Glauben an Gott vertiefen, Spaß haben…“ Das nannten viele junge Menschen als Motivation, als sie im Oktober 2025 zu einem ersten Info-Abend im EKKO am Bonner Münster zusammenkamen. Das Katechetenteam um Pfr. Rojy Muringayil und Kaplan Dr. Christian Jasper freute sich über das große Interesse und setzte alles daran, für ein gutes Miteinander zu sorgen und gemeinsam mit den jungen Leuten nach Antworten auf offene Fragen zu suchen.

Ein Höhepunkt war im Januar das Firmwochenende an der tief eingeschneiten Steinbachtalsperre, doch auch der Besuch in der Bonner Synagoge und der Firmtag mit mehr als 450 Firmbewerbern aus der ganzen Region und Weihbischof Ansgar Puff werden vielen in guter Erinnerung bleiben.

Die nächste reguläre Firmvorbereitung für Jugendliche beginnt in der Pastoralen Einheit Bonn-Mitte 2027/2028. 

 

Anmeldung für die Firmvorbereitung 2025/2026

Hiermit melde ich mich für die Firmvorbereitung 2025/2026 der Bonner Innenstadtgemeinden St. Martin und St. Petrus an.

Den Teilnehmerbeitrag in Höhe von 70 Euro (für Transfer, Unterkunft und Verpflegung beim Firmwochenende) werde ich in bar passend zum ersten Gruppentreffen mitbringen.

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Veranstalterin speichert personenbezogene Daten (Namen, Kontaktdaten usw.) aus dieser Anmeldung in seinem Computersystem. Dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Ferienfreizeit erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten können an staatliche oder kirchliche Stellen weitergegeben werden, soweit dies erforderlich ist, um Zuschüsse für die Maßnahme zu erhalten. Ohne die Verarbeitung dieser Daten ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist drei bis fünf Jahre.

Außerdem können unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer Fotos von diesen angefertigt, an die Teilnehmer weitergegeben und veröffentlicht werden. Dazu werden die Daten auch an soziale Medien wie Facebook oder Instagram weitergegeben und dort zum Teil im Ausland verarbeitet. Dies ist erforderlich, um den Erziehungsberechtigten eine angemessene Information über die Veranstaltung sowie eine Öffentlichkeitsarbeit im üblichen Umfang zu ermöglichen. Das Interesse des Veranstalters an einer bildgestützten Öffentlichkeitsarbeit kann das Recht der Teilnehmer am eigenen Bild überwiegen, soweit insbesondere die Grenzen des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes eingehalten werden. Insoweit stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Im Übrigen erkläre ich hiermit mein Einverständnis in diese Form der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Auf Antrag werden Bilder, die mich oder mein Kind zeigen, unverzüglich gelöscht, soweit dies der Veranstalterin technisch möglich ist.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Veranstalterin.

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person beziehungsweise zu Ihrem Kind gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Bei Unstimmigkeiten können Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.